Auskunftspflicht bei Unterhaltsfragen
vom 16.3.2011
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Die gemeinsame Tochter eines unverheirateten Paars ist im Dezember 2009 geboren. Die Mutter ist selbstständig, erhält 1800 Euro Elterngeld und verdient durch Arbeit nach der Geburt hinzu. Der Vater legt für die Unterhaltsberechnung alle notwendigen Daten des Jahres 2009 vor.