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umgangsrecht

19. März 2006 21:49 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

meine 4 jährige tochter lebt bei ihrer mutter , mit der ich nicht verheiratet war. bisher hatten wir es so geregelt das ich das kind alle 14 tage samstags um 10 uhr abhole , und sonntags um 17 uhr nachhause bringe. ich halte mich daran und zahle pünktlich unterhalt. das kind ist gerne bei mir und es gibt keine probleme. ich habe jetzt eine lebensgefährtin und auch da klappt es an den wochenenden wunderbar. sie und meine tochter verstehen sich super und es gibt keine probleme.nun erzählte uns das kind das sie immer von der oma und der mama (wohnen zusammen ) ausgehorcht wird. wie wir wohnen , wie wir eingerichtet sind , was wir reden , das die oma uns nachgefahren wäre mit dem auto und uns beim abholen mit dem fernglas beobachten würde um zu sehn wie die neue freundin aussieht.ich rief daraufhin an und fragte ob das stimmen würde. am telefon wurde ich dann beschimpft und meine ex sagte mir das ich jetzt zur strafe das kind nur noch am samstag haben darf , ohne übernachtung. darf sie das so einfach? es kam auch schon öfter vor das sie ohne gründe das we abgesagt hat. mit freundlichen grüssen
ein verzweifelter vater

19. März 2006 | 22:06

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie eine Vereinbarung über das Umgangsrecht geschlossen haben, müssen sich natürlich beide Parteien daran halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das vereinbarte Umgangsrecht dem Kindeswohl entspricht.

Ihre Ex- Frau darf natürlich nicht die Zeiten des Umgangsrechts einseitig kürzen, um Sie damit zu bestrafen. Dies ist aber leider nicht selten der Fall. Obwohl es nicht dem Kindeswohl entspricht, wenn man das Kind von dem zweiten Elternteil fernhält, sind diese Fälle nicht selten.

Hier hilft meist nur ein Eingreifen des Jugendamtes oder ein Anwaltsschreiben, im schlimmsten Fall ein Umgangsrechtsverfahren. Die letzte Möglichkeit ist nicht ratsam, denn das Kind leidet sehr stark darunter.

Ich rate Ihnen zunächst mit der Kindesmutter zu sprechen. Sollte dies nicht oder nicht mehr möglich sein, dann sollten Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Dort wird man versuchen ein Gespräch zu suchen und zu vermitteln.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille





Rechtsanwalt Klaus Wille

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