Hallo Zusammen, man stelle sich folgende Situation vor, ein Bestandsgebäude neben welchem Reihenhäuser gebaut werden nach WEG (diese genehmigen eine 1,80 hohe Hecke im 50cm Abstand zur Grenze), das Bestandsgebäude steht fast auf der Grundstücksgrenze und hat Fenster die in den Garten des neu zu errichteten Reihenhauses stehen, wäre es jetzt erlaubt eine Hecke mit 50cm Abstand als Sichtschutz für den Garten zu errichten oder nicht (max Höhe 1.80), weil vermutlich der Nachbar dadurch weniger Licht erhält Link zum Bild http://abload.de/image.php?img=grundstck8yxo0.jpg Gruss Jürgen