sehr geehrte damen und herren, ich möchte demnächst meine mietwohnung kündigen, die ich seit 10 jahren bei eine wohnungsgenossenschaft innehabe. als mietkaution habe ich 5 genossenschaftsanteile, dies entspricht einem wert von 1300 euro, erworben. heute erfuhr ich, daß ich dieses geld bei meinem auszug nicht sofort ausbezahlt bekomme, sondern erst nach ungefähr 2 jahren! ich kann mich weder erinnern, eine solche vereinbarung irgendwo gelesen, geschweige denn unterschrieben zu haben, aber ist es überhaupt rechtens, eine kaution so lange einzubehalten, zumal ich nicht nur diese wohnungsgenossenschaft verlasse sondern sogar das bundesland wechsle?