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Betrugsanstiftung

1. November 2021 11:34 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wurde von einer Frau angeschrieben. Sie bot mir Geld, wenn ich mit ihrem Mann ins Bett gehe und dies beweisen kann. Sie bräuchte dies für die Scheidung. Aus aktueller Notlage willigte ich ein.
Ich schrieb mit dem Mann per Email und wir vereinbarten ein Treffen, welches nie stattgefunden hat, da ich vorher absagte. Mir wurde klar, dass dies nicht rechtens ist. Solche Beweise dürfen doch nicht entstehen, oder? Dadurch würde ich mich strafbar machen. Habe ich das schon?
Also sagte ich ab. Jetzt findet der Mann das Vorhaben der Frau wohl über die Cloud heraus, da er misstrauisch ist und droht mir mit "mächtig Ärger".

Wie tief stecke ich da jetzt? Was droht mir tatsächlich?

1. November 2021 | 12:17

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich folgt Stellung:


1.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, werden Sie sich nicht strafbar gemacht haben.


2.

Gegebenenfalls könnte man die Sache rechtlich anders bewerten, wenn die von Ihnen genannte Frau gegenüber dem Ehemann Trennungsunterhalt schulden würde. Angenommen sie würde argumentieren, der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfalle, weil der Ehemann „fremd gegangen" sei, könnte man hier von einem Betrugsversuch sprechen. Dann käme auch, da Sie bereit gewesen sind, Geld für ihre „Leistung" entgegen zu nehmen, Mittäterschaft beim Betrug in Betracht.

Hier läge aber rechtlich gesehen wohl ein Rücktritt vor, so dass Sie nicht mit einer Bestrafung rechnen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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