Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihre Mutter über längere Zeit gepflegt und kein Entgelt für die Pflegeleistungen erhalten haben, steht Ihnen gem. § 2057a Abs. 1 BGB
ein erhöhter Erbanteil zu. Dass Ihre Frau für ihre Pflegetätigkeit Rentenbeiträge erhalten hat, ändert daran nichts.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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