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Erbanteil bei Pflege, andere Person angemeldet. Trotzdem Recht dazu?

8. Juli 2019 18:42 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Meine Mutter ist verstorben.

10 Jahre lang habe ich sie zuhause gepflegt. Da ich bereits Rentner gewesen bin wurde vom MDK folgendes angegeben an Pflegezeit.
Meine Frau 137 Minuten
Ich 90 Minuten
Pflegedienst 90 Minuten

Dadurch hat meine Frau eine Erhöhung der Rente bekommen.

Weiteres Geld hat sie nicht erhalten. Bzw kein Pflegegeld oder sonstige Zahlungen

Meine Mutter brauchte aber eine 24/7 Pflege da sie sich nicht mehr bewegen konnte etc.

Steht mir trotzdem ein erhöhter Teil vom Erbe zu?

Dieses wollen wir nämlich einklagen, da die Gegenseite meint uns stehe nichts zu da meine Frau die Beiträge für die Rente bekommen hat.

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihre Mutter über längere Zeit gepflegt und kein Entgelt für die Pflegeleistungen erhalten haben, steht Ihnen gem. § 2057a Abs. 1 BGB ein erhöhter Erbanteil zu. Dass Ihre Frau für ihre Pflegetätigkeit Rentenbeiträge erhalten hat, ändert daran nichts.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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