Wirksamkeit einer Zusicherung des Arbeitnehmers
vom 19.6.2016
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Weitere Angaben enthält es nicht, insb. keinen Bezug zum Arbeitsvertrag und auch keine Unterschrift meines Vorgesetzten, der Personalabteilung und auch keine des Dienststellenleiters. ... Handelt es sich um eine Änderung meines Arbeitsvertrages, die formell unwirksam ist, weil sie nicht von beiden Vertragsseiten unterschriebenn wurde?