Sehr geehrte Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte:
Ein Volontariat ist kein staatlich geregelter Ausbildungsgang. Es ist von seinem Status einem bezahlten Praktikum durchaus vergleichbar, d.h., der/die Volontär/in gilt als Arbeitnehmer.
Zwar gilt für die Volontärin das Mutterschutzgesetz; dieses führt aber nicht zu einer Verlängerung der Befristung - sofern also die Befristung ordnungsgemäß vereinbart ist (was ohne Kenntnis des Vertrages nicht beurteilt werden kann), endet mit dem Datum der Befristung das Beschäftigungsverhältnis.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.
Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.
Ich wünschen Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
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