Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende 30.03.2010
vom 17.2.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Ich kann bei einem neuen Arbeitgeber zum 01.05.2010 anfangen. Meine Frage lautet: Kann ich unter berücksichtigung der sechs Wochen zum Quartalsende zum 30.04.2010 kündigen? ... So weiß mein Arbeitgeben mind. sechs Wochen vor dem Quartalsende 30.03.2010 bescheid und ist sogar einen Monat früher informiert.