Kündigungsfrist / Mieterhöhung
vom 15.12.2022
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Nach Kündigung tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus ein. §568 BGB wird ausgeschlossen." Meine Frage ist nun: Ist der Kündigungstermin 31.12. eines Jahres weiter gültig oder bieten die zwischenzeitlichen Änderungen des Mietrechts die Möglichkeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen?