Mietminderung, titulierte Forderung
vom 2.5.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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.” Zitat Ende Meine Frage lautet, was sind titulierte Forderungen, und wo müssen diese aufgeführt sein, grundsätzlich im eigentlichen Urteilsspruch, oder können sich zusätzliche Forderungen auch noch aus der Urteilsbegründung ergeben? ... Es geht hier um die elfprozentige Mieterhöhung nach Modernisierung, trotz mehrmaliger Mahnung legte mir der Vermieter bis heute keine Rechnungen vor, welche die Kosten der Modernisierung nachweisen.