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Jobcenter zahlt zuviel und nun soll ich alles zurückzahlen

6. Oktober 2012 21:16 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Stämmler

Ich habe im März ein Praktikum in einem Altenheim gemacht und mir wurde sofort ein Ausbildungsplatz zum Altenpfleger angeboten. Bis Ausbildungsbeginn sollte ich ein bezahltes Praktikum machen. Da ich Alg II Empfänger war, teilte ich dies dem Jobcenter mit. Das bezahlte Praktikum begann am 20. März, am 18. März teilte ich dem Jobcenter mit das ich ein bezahltes Praktikum machen möchte und ab 1. August einen Ausbildungsvertrag hätte. Auch teilte ich dem Jobcenter mit, was meine monatliche Vergütung für das Praktikum ist.

Das Jobcenter sagte sofort zu, mir während des Praktikums eine Aufstockung zu gewähren. Der erste Lohn des Altenheims sollte am 15. April an mich gezahlt werden. Dies gab mir das Altenheim schriftlich und ich gab dieses Schreiben an das Jobcenter weiter.

Trotzdem zahlte das Jobcenter am 1. April den vollen Regelsatz an mich aus. Nach dem 1. August forderte das Jobcenter die Lohnabrechnungen und Kontoauszüge von April bis Juli an. Ende August bekam ich eine Mahnung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur in Höhe von 246 Euro. Die Regionaldirektion berief sich auf einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheids des Jobcenters wegen einer angeblichen Überzahlung im April.

Diesen Bescheid habe ich aber nicht erhalten und dies teilte ich dem Jobcenter mit. Nun bekam ich am 20. September eine Kopie des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides mit dem Hinweis, das man zwar den Aufhebungsbescheid neu ausstellen kann, den Erstattungsbescheid aber nicht. Er könne nicht mehr zurückgenommen werden. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, das mir ab Zugang der Kopie eine vier wöchige Widerspruchsfrist eingeräumt wurde, aus Kulanz.

Das Jobcenter wusste ab dem 18. März von dem Praktikum und der Höhe des Praktikumsentgelts, es wusste auch von der ersten Zahlung am 15. April, trotzdem wurde mir der volle Regelsatz überwiesen. Dies stellt doch ein Fehler des Jobcenters dar, oder nicht? Mir kann keiner erzählen das man mehr als 12 Tage braucht um eine Überweisung anzupassen?
Ich habe auch Angst, das mir durch die Sache mit der Kopie des Aufhebungs- und Erstattungsbescheids der Klageweg versperrt ist, da ja die Widerspruchsfrist offiziell vorbei ist. Leider hat das Jobcenter die Angewohnheit, das wichtige Briefe und Bescheide bei mir nicht ankommen.

Was kann ich tun?

Leider verdiene ich als Altenpflegeschüler weniger als andere Ausbildungsberufe, deshalb kann ich nicht viel zahlen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Hier sollte grundsätzlich der Vertrauensschutz des § 47 SGB X eingreifen. Danach kann ein Verwaltungsakt nicht mehr zurückgenommen werden, wenn Sie ein geschütztes Vertrauen auf die Leistung haben. Der Vertrauensschutz entfällt, wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben oder ein vorläufiger Bescheid erlassen wurde. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Der Bescheid hätte damit nicht mehr zurückgenommen werden können. Ein Aufhebungsbescheid wäre rechtswidrig. Sie sollten also dagegen vorgehen.

Zur Frist: Legen Sie zunächst Widerspruch gegen den Bescheid ein und beantragen Sie geleichzeitig die Überprüfung des ursprünglichen Bescheids nach § 44 SGB X . Die Überprüfung ist auch nach Fristablauf möglich. Nach Überprfüung muss das JC einen neuen Bescheid ausstellen. Gegen diesen können Sie dann regulär Wderspruch einlegen.

In der Angegelenheit sollten Sie einen ANwalt beauftragen. Die Kosten können über Beratungshilfe gedeckt werden. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt

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