Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes in folgendem Fall, zudem wüsste ich gerne in welcher Form der Erwerbstätigenbonus miteingerechnet wird, der in den LL des OLG Hamm zu lesen ist. Hier zu den Fakten - Ex Frau hat kein eigenes Einkommen Mein Einkommen und abzugspositionen: Nettoeinkommen: 1950,00 4% Altersvorsorge: 140,00 Fahrtkosten: 140,00 Kindesunterhalt: 257,00 abzugsfähige Kreditraten: 100 Ich würde das dann so rechnen: 1950,00 -140,00 -140,00 -257,00 -100,00 bleiben bereinigt noch: 1313,00 Nun steht in den LL, das man vom breinigtem Einkommen 1/7 abziehen kann, das wären 188,00 Wüde bedeuten: 1313,00 -188,00 bleiben übrig: 1125,00 Netto, also noch 125,00 zu zahlender Betreuungsunterhalt, das mir ja ein SB von 1000,00 zusteht. Ist diese Rechnung so richtig, oder habe ich hier wichtige Gegebenheiten übersehen?