Beitragsrückzahlung bei gesetzlicher Krankenkasse
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen Jahr – 4/2007 - konnte ich per rechtskräftigem Gerichtsurteil erfolgreich eine Änderungskündigung annullieren. Der Arbeitgeber veranlasste vor 4/2007 den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (gKV), da ich die Beitrgsbemessungsgrenze bedingt durch die Änderungskündigung unterschritt. Dagegen legte ich Einspruch ein, da das diesbezügliche Arbeitsgerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.