In der ersten Zeit versuchte ich noch die Ansprüche der Gläubiger zu erfüllen (Mietrückstand, Lohnkosten, Sozialabgaben für ehemalige Mitarbeiter, Heizkosten, Telekom etc.).Ich mußte mir teilweise sogar noch Geld von meiner Verlobten leihen um meinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. ... Obwohl er - jedenfalls teilweise - leistungsfähig war, leistete er keinerlei Zahlungen, so daß der Unterhalt seiner Kinder ohne die Hilfe anderer gefährdet war. ... Hierbei ist wohl nicht ausschlaggebend, dass ich den Unterhalt nicht in voller Höhe leisten kann, sondern meine Verlobte, die erheblich jünger ist als sie und auch noch sehr gut aussieht.