Zeitmietervertrag
vom 10.3.2019
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich möchte einen Zeitmietvertrag über 3 Jahre abschließen, in dieser Zeit soll der Untermieter nicht kündigen können (da ich einen Mieterwechsel aus dem Ausland kaum organisieren kann). Meines Wissens ist das bis zu 4 Jahre zulässig. ... Während der Laufzeit des Zeitmietvertrages sind ordentliche Kündigungen des Untermieters ausgeschlossen.