Kündigung Hamburger Mietvertrag für Wohnraum
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Kann ich davon ausgehen, dass für diesen Vertrag auch die seit dem 01.06.2005 geltende 3-monatige Kündigungsfrist zutrifft? ... Sollte ich in der Kündigung auf die gesetzlich veränderten Kündigungsfristen hinweisen, oder automatisch davon ausgehen, dass diese dem Vermieter bekannt sind?