Sachbeschädigung EBK
vom 11.1.2007
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Schönheitsreparaturen (insbesondere Tapezieren der Wände und anstreichen der Decken) hat der Mieter auf seine Kosten alle 4 Jahre durchzuführen. §10 Zustand der Wohnung Dem Mieter ist der Zustand der Wohnung, die er zusammen mit dem Vermieter ausführlich besichtigt hat, bekannt. Alle Feststellungen werden bei Wohnungsübergabe im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten. ... Ansprüche welcher art auch immer gegen den Vermieter geltend machen wird. [...]