Ist ein Rückforderungsrecht für den Fall der Scheidung pfändbar?
vom 19.12.2018
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, nachfolgendes Rückforderungsrecht ist Bestandteil der Übertragungsurkunde vom 09.07.2018 über eine Immobilie von mir (Veräußerer)an meine Ehefrau (Erwerberin): „Der Veräußerer behält sich für den Fall der Scheidung der Ehe mit der Erwerberin die Rückforderung des Vertragsgegenstandes vor. ... Nun konkret zu meiner Frage: Ist eine solches zu meinen Gunsten eingetragenes Rückforderungsrecht, welches sich um eine reine Scheidungsklausel handelt im Falle einer möglichen Insolvenz meinerseits, von einem Insolvenzverwalter oder von einem Gläubiger pfändbar??? Bestehen für den Insolvenzverwalter oder auch für den Gläubiger anhand dem o.g. eingetragenen Rückforderungsrecht Möglichkeiten hier rechtlich vorzugehen???