Straffällig trotz Bewährung
vom 25.7.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Vor ca. eineinhalb Jahren beging ich eine gefährliche Körperverletzung unter starkem Alkoholeinfluss, da ich bereits mehrmals aufgrund von Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss auffällig geworden war, setzte der Richter das Hauptverfahren aus und setzte mich auf Bewährung, unter der Auflage den Geschädigten zu entschädigen und mich einer Therapie zu unterziehen. ... Nun meine Frage: Ist diese neue Straftat nun einschlägig oder könnte die Bewährung nur verlängert werden, weil es ja diesmal keine Körperverletzung war?