Elterngeld <-> Arbeitslosengeld I
vom 12.9.2022
für 50 €
Seit April 2022 beziehe ich Arbeitosengeld I und erwarte im Dezember mein zweites Kind. Aufgrund dessen, dass ich in den letzten zwölf Monaten keine Tätigkeit ausgeübt habe, werde ich sicherlich nur Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro BasisElterngeld (150 Euro bei ElterngeldPlus) haben.