- Eheschließung mit Exfrau 1993 - Darlehensvertrag zusammen unterschrieben für Hauskauf 1996 (Ehefrau wurde allein im Grundbuch eingetragen, Darlehensvertrag lief auf beider Namen, Vollstreckungstitel liegt Gläubiger ebenfalls seit Darlehensvergabe vor) - Scheidung September 1998 (bei der Scheidung wurde vereinbart, dass meine Exfrau das Haus allein übernimmt / ich habe meinen damaligen Rechtsanwalt mit der Entlassung aus der Bürgschaft des Kredites beauftragt. Dieser hatte das Kreditinstitut angeschrieben, danach bin ich davon ausgegangen, dass sich mein RA weiter um die Sache kümmert. Ein Zugewinnausgleich erfolgte aufgrund Schulden nicht. - Oktober 1998 erneute Eheschließung meiner Exfrau und Übernahme des Hauses mit neuem Ehemann - 2004 Hausverkauf kurz vor Zwangsvollstreckung (habe ich jetzt erfahren) - ca 2004 Anmeldung der Insolvenz meiner Exfrau und Ehepartner - aktuell = Zahlungsaufforderung der Restsumme des Kreditvertrages durch das Kreditinstitut, da durch den Hausverkauf die Kreditsumme nicht gedeckt werden konnte und meine Exfrau zahlungsunfähig ist/war Nachdem ich unerwartet jetzt eine Zahlungsaufforderung erhielt, habe ich meinen damaligen Rechtsanwalt angerufen, da ich damals davon ausgegangen bin, dass alle Verbindlichkeiten bezüglich des Hauses erledigt wären.