Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich spricht der Anschein dafür, dass der Auffahrende, also Sie, nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten hat bzw. unaufmerksam war und sich dadurch verkehrswidrig verhalten hat. Allerdings ist es bei solchen Kettenauffahrunfällen schwierig, ohne nähere Kenntnisse eine genaue Prognose über Erfolgsaussichten zu treffen. Da PKW C ebenfalls aufgefahren ist, könnten Sie, sollten Sie von C in Anspruch genommen werden, auf eine Haftungsteilung bestehen, da sich dadurch für Sie der Bremsweg verkürzt hat.
Ihren Schaden könnten Sie gegenüber X geltend machen, wenn dieser als Unfallverursacher feststeht. Den auch bei PKW X als auf die Fahrbahn Einscherenden spricht der Anschein dafür, dass dieser sich verkehrswidrig verhalten hat. Da er auf die Fahrbahn einscherte, traf ihn eine erhöhte Sicherheitspflicht. Diese Pflichtverletzung von X kann dazu führen, dass er Ihren Schaden übernehmen muss. In welcher Höhe hängt dann aber davon ab, inwiefern Sie sich ein Mitverschulden wegen Abstand etc. anrechnen lassen müssen. Wie hoch, kann ich Ihnen, da ich den Sachverhalt nicht vollständig kenne, leider nicht sagen.
Ich rate Ihnen daher, sich noch einmal von einem Kollegen oder einer Kollegin beraten zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
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