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Kettenunfall

22. März 2006 14:06 |
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Verkehrsrecht


Hallo und guten Tag,

hier meine Schilderung:
Bundesstraße (Schnellstraße) mit Kolonnenverkehr hinter LKW.
Vorne LKW, danach PKW A, PKW B, PKW C, PKW D (Geschindigkeit knapp 80)

Aus einer seitlichen Auffahrt (ohne Beschleunigungsstreifen) fährt ein PKW X ohne anzuhalten und schnell in den fließenden Verkehr ein (vermutlich in der Annahme, es gibt eine Beschleunigungsspur).

Der PKW X tritt nach dem LKW und kurz vor oder parallel zu PKW A in den Verkehrsfluß ein.
Vollbremsung von PKW A, der in etwa parallel mit PKW X zu stehen kommt. Zwischen den beiden gibt es keine Berührung.

PKW B fährt auf PKW A auf, C auf B und D (als letzter) auf C.

Ich bin leider D!
Wie stehen die Chancen, daß ich einen Teil meines eigenen Schadens von einem der Beteiligten (ich denke da an PKW X als Verursacher oder A) erstattet bekomme?

Falls ja, wie hoch prozentual könnte das ausfallen?

Falls nein, würde es Aussicht auf Erfolg mit Einschaltung eines Anwaltes geben (Rechtschutz vorhanden)?



Mit freundlichem Gruß


Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Grundsätzlich spricht der Anschein dafür, dass der Auffahrende, also Sie, nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten hat bzw. unaufmerksam war und sich dadurch verkehrswidrig verhalten hat. Allerdings ist es bei solchen Kettenauffahrunfällen schwierig, ohne nähere Kenntnisse eine genaue Prognose über Erfolgsaussichten zu treffen. Da PKW C ebenfalls aufgefahren ist, könnten Sie, sollten Sie von C in Anspruch genommen werden, auf eine Haftungsteilung bestehen, da sich dadurch für Sie der Bremsweg verkürzt hat.

Ihren Schaden könnten Sie gegenüber X geltend machen, wenn dieser als Unfallverursacher feststeht. Den auch bei PKW X als auf die Fahrbahn Einscherenden spricht der Anschein dafür, dass dieser sich verkehrswidrig verhalten hat. Da er auf die Fahrbahn einscherte, traf ihn eine erhöhte Sicherheitspflicht. Diese Pflichtverletzung von X kann dazu führen, dass er Ihren Schaden übernehmen muss. In welcher Höhe hängt dann aber davon ab, inwiefern Sie sich ein Mitverschulden wegen Abstand etc. anrechnen lassen müssen. Wie hoch, kann ich Ihnen, da ich den Sachverhalt nicht vollständig kenne, leider nicht sagen.

Ich rate Ihnen daher, sich noch einmal von einem Kollegen oder einer Kollegin beraten zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Nicole Maldonado

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