Bafög-Amt: Anerkennung von Einmalzahlungen als faktische Unterhaltsleistung
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Bei einer Diskussion über die Aufteilung der Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung der tatsächlich geflossenen Zahlungen geht meine Ex auf Tauchstation und verweigert die Anerkennung des oben kurz geschilderten faktischen Unterhaltstransfers.