Ich hatte einen normalen befristeten Arbeitsvertrag, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, Bezahlung TV-L , 39, 5 h Woche. ... Ist dies eine rechtmäßige Praxis, vor allem wenn sich ein Arbeitnehmer sehr gut bewährt hat und die Arbeit weder der Allgemeinheit dient noch zusätzlich ist? Die Arbeit müsste also sowieso gemacht werden, notfalls mit Überstunden der fest beschäftigten Arbeitnehmer (was ohnehin schon der Fall ist, wegen Unterbesetzung).