Mein Arbeitgeber beabsichtigt zu "Weiterbildungszwecken" fiktive bzw. reale Kundengespräche zwischen mir und meinen Kunden (oder Kunden imitierende Kollegen) per Videokamera aufzuzeichnen und diese später mit mir im Beisein Dritter (weitere Kollegen, Vorgesetzte) auszuwerten. Das Ganze wird terminlich angekündigt, ich werde über den konkreten Zeitpunkt der Videoaufnahme (Beginn, Dauer, Ende) unterrichtet und ich werde vorab informiert, wer danach konkret die Aufnahmen in meinem Beisein zu sehen bekommt. Die Auswertung der aufgenommenen Vorgänge wird unmittelbar bzw. mit geringem Zeitverzug (Minuten) im Anschluss an die Aufnahme erfolgen.