Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag als Schreiner seit dem 12.10.11. ... In der Kündigung steht hiermit kündige ich fristgerecht das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom 12.10.11 zum 31.08.14 In meinem Arbeitsvertrag steht: Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die tariflichen Bestimmungen und Fristen. ... Und im Manteltarifvertrag des Schreinerhandwerks Baden Württemberg steht (falls sich mein Arbeitgeber drauf bezieht) Soweit in diesem Tarifvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 3 Ziff. 2, § 4 Ziff. 3), beträgt die Kündigungsfrist für auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsverträge beiderseits zwei Wochen zum letzten Arbeitstag einer Arbeitswoche.3 Daneben gelten die folgenden Kündigungsfristen für den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats; zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats; fünfzehn Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats.