Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ablehnung eines Bildungsgutscheines

| 18. April 2011 21:34 |
Preis: 44€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von


09:34

Weiterbildung bei SEFO "IHK Fachkraft Organisationsmanagement und Sachbearbeitung" - Ablehnung zu meinem Antrag (meine Begründung siehe unten)kam heute mit der Post:


Nachfolgend meine Begründung an AfA bezüglich der o.g. Weiterbildung:

Ich bin seit Januar 2011 arbeitsuchend, habe bis heute 41 Bewerbungen geschrieben. Seit 15. März 2011 bin ich arbeitslos gemeldet. Bisher habe ich 16 Absagen erhalten, teilweise kamen keine Antworten.

Nach Abschluss meiner Banklehre 1978 arbeitete ich fast ausschließlich bis im Jahr 2000 als Sachbearbeiterin/Assistentin im Vertrieb bei mehreren Firmen. Danach war ich ca. 5 Jahre beim hiesigen Energieversorger beschäftigt. Aufgrund befristeter Arbeitsverträge endete meine Beschäftigung bei HSE im Dezember 2005. Nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit fand ich eine Anstellung bei InTime Zeitarbeit, allerdings nur für 4 Monate. Danach arbeitete ich für Amadeus Fire Zeitarbeit für 5 Monate, 1 Monat unbezahlt (da kein Einsatz) dann weitere 9 Monate. Da Amadeus Fire AG keine weiteren Einsätze für mich hatte, bekam ich im Dezember 2007 die Kündigung. Danach war ich wieder arbeitslos.

Meine Qualifikationen/Kenntnisse bzw. deren Einschätzung in Ihrem System stammen noch aus dem Jahr 2008, d.h. kurz nach meinem letzten Einsatz im Vertrieb international als Assistentin des Vertriebsleiters. Seit dieser Zeit wendete ich meine Englischkenntnisse nicht mehr an, Excel so gut wie gar nicht und weitere Office Anwendungen waren ebenfalls kaum benötigt.

Die genannte Weiterbildung über SEFO eröffnet mir meiner Meinung nach wesentlich mehr Arbeitsmöglichkeiten, aus folgenden Gründen:

Weiterqualifizierung bei MS Office Paket
Wirtschaftsenglisch
Vertragsrecht
vorbereitende Buchhaltung, Kostenrechnung, Grundlagen Controlling und Reisekostenabrechnung
Bewerbungstraining
Projektarbeit

Wie ich feststellen konnte, sind viele Arbeitsstellen, die für mich passen könnten, z.B. mit Buchhaltungskenntnissen gewünscht. Ebenso werden sehr häufig für den Vertrieb Innendienst verhandlungssicheres Englisch bzw. sehr gute Englischkenntnisse gefordert. Projektarbeit gehört auch immer öfter zu den gewünschten Kenntnissen. (pdf anbei)

Diese zusätzlichen Qualifikationen könnte ich im Rahmen der Weiterbildung bei SEFO erwerben. Entsprechend erhöhen sie meine Chancen auf einen festen Arbeitsplatz. Die Auswahl von Arbeitsstellen wird größer aufgrund erweiterter Qualifikationen.

Die Weiterbildung "IHK Fachkraft Organisationsmanagement und Sachbearbeitung" wurde in Zusammenarbeit mit der IHK, der AfA, der ARGE und anderen Institutionen entwickelt, ist den derzeitigen Anforderungen des Arbeitsmarktes optimal angepasst. Das IHK Zertifikat zum Abschluss stellt ebenfalls ein großes Plus dar im Bewerbungsverfahren.

Außerdem ist im Rahmen des der Weiterbildung angegliederten Praktikums schon möglich, eine anschließende Beschäftigung zu erhalten.

Wie vor kurzem im Darmstädter Echo (Artikel ist als pdf beigefügt) zu lesen war, bringt Zeitarbeit höchstens für jede 10. Person eine Festanstellung in einem Unternehmen. U. a. auch deshalb ist Zeitarbeit meiner Meinung nach keine Alternative. Als ältere Arbeitnehmerin kann ich mir das nicht mehr leisten, für eine kurze Dauer über Zeitarbeit beschäftigt zu sein und nach einem halben Jahr oder Jahr wieder arbeitslos zu werden. Bisher wurde mir das – sofern ich zu einem Vorstellungsgespräch Gelegenheit hatte – immer wieder angekreidet, dass ich kürzere Beschäftigungsverhältnisse hatte.

Es werden zwar immer flexible Menschen in Stellenanzeigen gesucht, doch Kurzzeitbeschäftigungen bei Zeitarbeit wurden mir bisher immer negativ ausgelegt. Ich wünsche mir eine feste Arbeitsstelle im 1. Arbeitsmarkt, bei der ich bis zur Rente bleiben kann.

Ich bin davon überzeugt, dass speziell ältere Arbeitnehmer/innen mehr Unterstützung bei der Arbeitssuche brauchen, als jüngere Personen. Diesen größeren Aufwand bei der Stellensuche unternimmt SEFO beispielsweise auch. Sie unterstützen die Teilnehmerinnen bei der Arbeitssuche. D.h., SEFO unterstützt mit ihrer Arbeit den Wunsch/Auftrag der AfA und der Bundesregierung, dass ältere Menschen in Beschäftigung kommen und bleiben sollen.

Aufgrund der bei SEFO bereits seit vielen Jahren entstandenen und gewachsenen guten Kontakte zu Unternehmen haben sie einen Vermittlungserfolg in Arbeit von 90%. Das spricht für sich.

Aus den bereits genannten Gründen möchte ich sehr gerne diese Weiterbildung machen und auch in den Genuß der Unterstützung bei der Stellensuche kommen. Ich verspreche mir davon sehr viel für mein künftiges Arbeitsleben.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Vielen Dank vorab. Freundliche Grüsse

Sophia2000

18. April 2011 | 22:26

Antwort

von


(105)
Georg-Schumann-Str. 14
01187 Dresden
Tel: 03513324175
Web: https://www.familienrecht-streit.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzeswie folgt:

Nach § 77 Abs.1 SGB II können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung gefödert werden. Voraussetzungen sind, dass die Weiterbildungsmaßnahme notwendig ist, um eine Wiedereingliederung zu erreichen, eine Beratung durchgeführt wurde und die Agentur für Arbeit zugestimmt hat.

Die Agentur für Arbeit stellt eine Prognoseentscheidung an, ob die Weiterbildungsmaßnahme die Eingliederungschancen erhöht. Hier liegt eines der Probleme, da der Agentur für Arbeit ein sehr großer Beurteilungsspielraum zusteht, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist. Das Gericht überprüft lediglich, ob der Sachverhalt angemessen von der Agentur für Arbeit und methodisch einwandfrei gewürdigt wurde. Die Behörde darf daher eine ablehnende Entscheidung nicht mit sachfremden Erwägungen begründen.

Damit die Prognoseentscheidung positiv ausfällt, muss die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lassen, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erheblich verbessert sind und die begründete Aussicht besteht, dass dem Arbeitnehmer in Folge der Weiterbildungsmaßnahme ein dauerhafter Arbeitsplatz verschafft wird.

Sie haben in Ihrer Begründung gut herausgearbeitet, dass die Vermittlungschancen nach der Weiterbildungsmaßnahme erhöht sind. Sie sollten noch anführen, welche Chancen Sie auf eine dauerhafte Eingliederung haben. Des Weiteren sollten Sie noch etwas ausführlicher in Ihre bisherigen erfolglosen Bewerbungen werden und darstellen, dass die Weiterbildungsmaßnahme, die einzigste Möglichkeit für Sie ist, dauerhaft eine Beschäftigung zu finden.

Ein weiterer Ablehungsgrund durch die Argentur für Arbeit kann sein, dass die Behörde meint, dass Sie nicht die Qualifikation für die Weiterbildungsmaßnahme und die spätere Arbeit haben. Sie sollten daher Ihre bisherigen Qualifikationen in Verbindung mit den Anforderungen des Abschlusses der Weiterbildungsmaßnahme stärker herausarbeiten.

Falls die Agentur für Arbeit bei einer ablehnenden Entscheidung bleibt, können Sie binnen eines Monats Klage zum Sozialgericht erheben.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

C.Richter
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Carolin Richter

Rückfrage vom Fragesteller 18. April 2011 | 22:57

Sehr geehrte Frau Richter,

vielen Dank für ihre ausführliche Antwort.

Die Begründung der AfA lautet: Leistungen zur beruflichen Weiterbildung können nur gewährt werden, wenn die Weiterbildung gem. § 77 Abs. 1 Nr. 1 SGB III notwendig ist.
In Anbetracht der Vielzahl der Bewerbungen, auf die Sie sich mit Ihrer vorhandenen Qualifikation bewerben konnten, ist eine arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit einer Weiterbildung nicht notwendig. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung kann Ihnen daher nicht bescheinigt werden. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins ist daher nicht möglich (§ 77 Abs. 4 SGB III ).

Diese Begründung vergaß ich, meiner Anfrage bei zu fügen.

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe

Freundliche Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. April 2011 | 09:34

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dan für die Ergänzung. Eine solche Begründung der Agentur für Arbeit ist ungewöhnlich, da ihre vielen Bewerbungen bisher erfolglos blieben und deshalb die Notwendigkeit der Weiterbildung Nahe liegt. Die Agentur für Arbeit muss bei Ihrer Prognoseentscheidung auf die zukünftigen Vermittlungschancen mit und ohne Weiterbildung eingehen. Das hat sie aber in ihrer Begründung nicht getan. Es bestehen daher durchaus Chancen, dass Sie in einem gerichtlichen Verfahren Erfolg haben könnten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

C.Richter
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 26. April 2011 | 13:54

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich bin sehr zufrieden mit der Auskunft der Anwältin, sie hat sehr ausführlich und gut verständlich geschrieben. Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Carolin Richter »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. April 2011
5/5,0

Ich bin sehr zufrieden mit der Auskunft der Anwältin, sie hat sehr ausführlich und gut verständlich geschrieben. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(105)

Georg-Schumann-Str. 14
01187 Dresden
Tel: 03513324175
Web: https://www.familienrecht-streit.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Kaufrecht, Steuerrecht