Das konnte ich mir vorstellen und man verblieb so, dass alles Weitere noch schriftlich festzuhalten sei und „nach einem halben Jahr auf Probe ein richtiger Vertrag folge“ (Alles nur mündlich, leicht diffus und mir nicht ganz verständlich). ... Nach Ablauf der Erprobung wird über eine Umsetzung in die Finanzverwaltung entschieden.“ Inhalt Schreiben 2: „Aufgrund Ihrer Umsetzung in die Finanzwirtschaft für die Zeit vom 01.09.09 – 28.02.10 ist es erforderlich, dass ein neuer Arbeitsvertrag unter den nachfolgenden Voraussetzungen geschlossen wird: 1.: Geltung des TVÖD, 2.: Befristung bis 28.02.2010, 3.: Entgeltgruppe 6 TVÖD, 4.: Der Vertrag vom 31.07.06 ruht für diese Zeit. ... Dann, ein Absatz später: „Die Probezeit entfällt“, weiter „Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform“ und schließlich als letzter Absatz „Der Arbeitsvertrag vom 31.07.06 ruht für die Zeit vom 01.09.09 bis 28.02.2010 im beiderseitigen Einvernehmen.“ Unterzeichnet habe ich den neuen Vertrag noch nicht, werde jedoch mehr oder weniger nachdrücklich dazu aufgefordert.