Berechnung Kindesunterhalt: Wird Gehaltsunterschied berücksichtigt?
vom 25.9.2008
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Sachverhalt: 2 Kinder 6 und 10 Jahre alt, Sorgerecht bei Vater, Vater weigert sich mehr Umgang zuzulassen. Vater Nettoeinkommen 3.800 EUR (bereinigt um private KV, Versichderungen, Kredite, berufsbedingte Aufwendungen und Altervorsorge) Mutter (100% Stelle) Nettoeinkommen 2.600 EUR abzüglich private KV Mutter und beider Kinder mit Selbstbehalt, Versicherungen, Kreidte, Altersversorge, berufsbedingte Aufwendungen --> 468 EUR bleiben übrig, Vater erhält auch für beide Kinder Kindergeld Mutter erhält keinen Unterhalt, lebt mit neuem Partner zusammen Frage: Ist es zulässig, dass der Vater Kindesunterhalt verlangt, obwohl er ein weitaus höheres Einkommen hat? Mutter liegt unter Selbstbehalt und zahlt private KV der Kinder, muss Mutter Kindesunterhalt bezahlen?