Bedingung für Unterhatsvorschuss ab 12 Jahren 600 Euro Einkommen?
vom 24.10.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Ich habe gegooglt und folgendes dazu gefunden: „Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt." Ich verstehe das „ODER" so, das diese Regelung mit den 600 Euro Mindesteinkommen nur für Empfänger von SGB II-Leistungen gilt und das ich kein Einkommen nachweisen muss wenn ich ein paar Monate von meinen Vermögen lebe während ich mir etwas aufbaue.