Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterliege als Beschenkter dem (ErbStG) , ich bin mit den Pflichten des Erben gleichgesetzt, habe aber nicht die gleichen Rechte, sondern werde massiv benachteiligt und sehe meine Grundrechte verletzt. Ich möchte gegen dieses Gesetz klagen und würde wissen ob mit meiner folgenden Klageargumentation, Erfolgsaussichten bestehen. Ich wäre auch für jeden weiteren Tipp dankbar Die Klage richtet sich gegen (ErbStG) § 10 Steuerpflichtiger Erwerb Absatz 5 Nr.3, in Ausführung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift RE 1.1 Absatz 1 Nr. 2 (Ausschluss des Pauschbetrags für Beschenkte) In § 10 Steuerpflichtiger Erwerb Absatz 5 wird dem Erben die Möglichkeit gegeben den Pauschbetrag in Höhe von 10300 für Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen und von seiner Steuerschuld abzuziehen.