Hausbau - Vertrag muss gekündigt werden
vom 10.6.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Daher kann der Kaufvertrag von unsere Seite aus nicht erfüllt werden. ... Wir sollten aber den Vertrag schon einmal unterzeichnen, da es ja später teurer wird. In den AGB steht: " … Kündigt der Käufer aus einem von uns nicht vertretbaren Grund den Vertrag ganz oder teilweise, bzw. kündigt … den Vertrag aus vom Käufer zu vertretendem Grund, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadenersatz … " Weiter unten steht uns das Recht zu, einen Nachweis zu führen, dass eine abweichende Entschädigung gerechtfertigt wäre.