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Rücktritt vom Kaufvertrag privat

5. Juni 2008 09:49 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Feldmann

Ich habe ein Auto in Autoscout inseriert. Kurz nach Veröffentlichung der Anzeige meldete sich eine Person (ich denke Privatperson) die das Auto kaufen wollte für 700 Euro. Den Kaufvertrag sollte ich auf den Namen seiner Freundin ausstellen. Entweder er oder ein Freund würde das Motorrad abholen. Den Betrag wollte er mir per Sofortüberweisung auf mein Konto überweisen und versprach mir, dass das Geld noch am gleichen Tag auf meinem Konto wäre. Ich sollte die Anzeige auch sofort löschen, was ich auch tat.
Dies war nicht der Fall. Am Abend wurde mir die Sache mulmig, weil das Geld noch nicht da war und der Vertrag auf seine Frau ausgestellt werden sollte obwohl diese nicht unterschrieben hätte. Desweiteren habe ich den Verdacht das die Person Steuern am Finanzamt vorbei schleusen wollte.
Ich rief den Käufer an und sagte das ich mit dem Auto einen Unfall gehabt hätte und ich vom Kaufvertrag zurücktreten wollte und ihm das Geld zurück überweisen wollte. Darauf lies er sich nur widerwillig ein und gab mir eine Kontonummer und ich habe das Geld zurück am anderen Tag zurücküberwiesen.
Einen Tag später rief er mich an und sagte das er mit der Sache nicht einverstanden wäre und mich verklagen würde weil der Wagen nach Bezahlung ihm gehören würde und wie ich dazu käme das Geld auf das Geschäftskonto seiner Freundin zu überweisen. Da bekäme er Schwierigkeiten.
Meine Frage:
Habe ich überhaupt einen rechtlichen Vertrag abgeschlossen obwohl der Vertrag für seine Freundin ausgestellt werden sollte und diese gar nicht unterschreiben konnte oder unterschreiben würde?
Habe ich mich evtl. strafbar gemacht (Beihilfe zur Steuerhinterziehung), weil ich den Vertrag auf den Namen seiner Freundin ausgestellt habe und ist dieser Vertrag dann nichtig oder erst gar nicht erst gültig?
Mit welcher Höhe an Schadensersatz habe ich zu rechnen falls er mich verklagt?
Das Auto gehörte meiner Frau und die sagte mir sie wollte das Auto nicht für den Preis verkaufen, was nun?

Sehr geehrter Ratsuchender,

aufgrund Ihres dargestellten Sachverhalts lässt sich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass geschlossene Verträge auch zu halten sind (Grundsatz des "pacta sund servanda"). Das bedeutet, dass ein Rücktritt vom Vertrag zwischen Privatpersonen nicht möglich ist. Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den geschlossenen Vertrag anzufechten, falls Sie beim Vertragsschluss bestimmten (gesetzlich festgelegten) Irrtümern erlegen sind.
Dies scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein.

Allerdings besteht bei Ihnen die Möglichkeit, dass in Ihrem Fall der Vertrag wieder einvernehmlich aufgelöst wurde.
Wie Sie schildern, haben Sie dem Käufer mitgeteilt, dass Sie nicht mehr am Vertrag festhalten wollen. Hierauf hat er zugestimmt und Ihnen die Kontonummer zur Rücküberweisung mitgeteilt. Die Rücküberweisung haben Sie sodann auf das von dem Käufer angegebene Konto vorgenommen.
Dies spricht für eine einvernehmliche Auflösung, so dass kein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen mehr besteht.

Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie hier im Zweifel die Beweislast dafür tragen, dass der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wurde.

Für eine eingehende steuerrechtliche Beratung fehlen vorliegend die Angaben, weil hier nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund der Käufer eine Steuerhinterziehung begangen haben sollte. Allerdings ist eine solche weitergehende Beratung auch nicht im Rahmen einer Online-Beratung möglich.

Sie sollten daher dem Käufer mitteilen, dass Sie beide den Vertrag einvernehmlich aufgelöst haben und daher keinerlei Ansprüche gegen Sie bestehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Lage geben.

Dr. E. Feldmann
Rechtsanwältin


FELDMANN Rechtsanwälte
Wittbräucker Straße 421
44267 Dortmund
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