In einer Zivilklage eines Energieversorgers gegen mich wegen einer Forderung und dessen Klageerhebung am am 07.09.2016.( Ich verteidige mich selbst, bin mittellos.100% erwerbsunfähig,dies weis die Klagerin auch seit meiner Verteidigungsanzeige am 15.09.2016.PKH wurde bewilligt.) ... Das Gericht schrieb mich an das ich dieser Rücknahme bis zum Termin 17.01.2017 zustimmen müsse wenn ich mit ihr einverstanden wär. .Ich habe am 04.01.2017 fristgerecht geantwortet,dass ich einer Rücknahme nur zustimme, wenn die Klägerin bis Ablauf der Frist auch zukünftig auf die Forderung und deren Eintreibung verzichtet da sonst die Streitigkeit zukünftig weiterhin fortgesetzt werden könnte und ich eine entgültige Klärung anstrebe.Jetzt hat mich das Gericht angeschrieben ob ich der Rücknahme nachdem die Klägerin Klageverzicht erklärt hat zustimmen würde. ... Aus rechtlicher Sicht kann an der Haftung des Beklagten kein Zweifel bestehen.Gleichwohl ist die Klagerin bereit, auf ihre Forderung zu verzichten und insbesondere auch die Forderung nicht erneut einzuklagen oder aber erneut ein Inkassounternehmen einzuschalten.Sofern der Beklagte jetzt unverzüglich seine Zustimmung zur Klagerücknahme erteilt und insbesondere auch keine weiteren Kostenauslösenden Maßnahme, wie etwa die Beauftragung eines Anwaltes, ergreift."