Ruhen des Arbeitsvertrages
vom 27.12.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der Betrieb wurde bereits für einige Monate im Laufe des Jahres wg. der Pandemie eingestellt und ich habe mich mit einem Ruhen des Arbeitsvertrages über den vergangenen Sommer einverstanden erklärt unter der Bedingung eines fixen Endzeitpunktes (der terminlich nach dem Wunsch des Arbeitgebers lag).