Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - Handwerker A hat in meinem Bad verschiedene Gewerke unsachgemäß bearbeitet, so dass umfangreiche Nachbesserungen notwendig wurden - der betreffende Handwerker A ging kurz nach vollendetem Pfusch in Konkurs, von ihm ist nichts mehr zu holen; dies ist ärgerlich, aber nicht zu ändern - ich habe daraufhin Fachfirma B mit der Beseitigung der Schäden beauftragt - es wurde mit Fachfirma B ein Pauschalpreis bezüglich einzelner Positionen vereinbart - zusätzlich hat Firma B auf der Endabrechnung verschiedene Positionen aufgeführt, die über das Pauschalangebot hinausgegangen sind - so wurden u.a. auch Arbeiten i.V. mit dem fachgerechten Aus- und Wiedereinbau eines Urinals aufgeführt und abgerechnet (auf der Rechnung steht hierzu "vorhandenes Urinal demontieren, Spüleinrichtung fachgerecht einbauen und anschließen, Maueröffnung ausmörteln und Urinal mit neuem Sifon wieder montieren") - bei der Endbesprechung wurde im Juni 2008 festgestellt, dass das Urinal zu hoch aufgehängt wurde; diesen Umstand bestreitet die Fa. B. auch nicht wirklich (ich selbst bin 1,83 m groß und kann das Urinal "gerade so" benutzen, wobei ich mich an sich auf die Zehenspitzen stellen muss, um einen "Normalabstand" zum Urinalbecken herzustellen) - dem spontanen Lösungsvorschlag der Fa. B, ein kleines Podest unterhalb des Urinals zu installieren, bin ich nicht nähergetreten - es wurde also vereinbart, dass ich das Urinal einige Zeit "in der Praxis" testen werde, danach würde man weitersehen - während dieser Praxisphase hat sich nun erwartungsgemäß herausgestellt, dass das Urinal nicht ordentlich benutzt werden kann, da dieses objektiv zu hoch aufgehängt ist - ich habe nun nach ca. 8 Wochen den Sachverhalt moniert und um Nachbesserung gebeten - Firma B möchte, dass ich die Nachbesserung bezahle - ich bin der Auffassung, dass Firma B mit dem ausdrücklichen Mandat angetreten ist, den Pfusch des Handwerkers A) zu beseitigen (dieser hatte das Urinal übrigens tiefer [!]