Kann meine Exfrau verpflichtet werden, Vollzeit einer Berufstätigkeit nachzugehen, um sich auch ante
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Bin geschiedener Vater von 2 Söhnen (18 und 20 Jahre) Beide gehen noch zur Schule und leben bei der Mutter. Bezahle bisher alleine Barunterhalt mit halber Kindergeldanrechnung. Mein bereinigtes Nettoeinkommen ist ca 1750 Euro.Unterhalt bezahle ich pro Kind 322 Euro (nach einer älteren Berechnung) Ist das korrekt oder kann ich das volle Kindergeld in Höhe von 154 Euro pro Kind anrechnen?