Meine Wohnung ist seit ca.7 3/4 Jahre vermietet.In dieser Zeit zahlte der Mieter in 63% die Miete unpünktlich,weshalb ich ihn laufend mahnen mußte.1x erfolgte Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, leider auch erfolglos.Nachdem er jetzt die letzten 3 Mieten gar nicht mehr bezahlte,habe ich ihm fristlos,hilfsweise auch fristgerecht, ge- kündigt. In 3 E-Mails teilte er mir mit: "in meiner sehr schwierigen Krankheitssituation ist veranlaßt,daß eine Wohnungsräumung Ende KW.. vorgenommen wird" "wie Ihnen bereits mitgeteilt wird die Wohnung Ende KW...geräumt "ich räume und ziehe aus " Trotz diesen Mitteilungen zog er nicht aus Meine Frage ist in wie weit diese Aussagen des Mieters bezüglich des Auszugs rechtsverbindlich sind? ... Seitens des Sozialamtes wurde mitgeteilt, daß sein Antrag bisher nicht abschlägig beschieden wurde" Dies ist insofern richtig,als das Sozialamt, solange nicht die voll- ständigen Unterlagen vorliegen,dem Antrag weder zustimmen noch ablehnen kann.Eine Auskunft beim Sozialamt,ob der Mieter die nötigen Unterlagen jetzt überhaupt eingereicht hat, konnte mir aus datenrechtlichen Gründen nicht gegeben werden.