Rückforderung einer Schenkung–Mutter im Pflegeheim, mögliche Ansprüche Sozialamt
vom 8.10.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sachverhalt: Meine Mutter (Pflegegrad 4) , derzeit im Pflegeheim Wertheim hat mir vor etwa 19 Jahren ein kleines älteres Zweifamilienhaus notariell geschenkt. Sie besitzt in einer der 2 Wohnungen ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist. ... Die Mutter wurde und wird derzeit nicht von uns gepflegt und unterstützt. ( Außer den innerfamiliären normalen rel. wenigen Hilfsleistungen wie Besorgungen usw) Frage: 1.Kann das Sozialamt wegen Verarmung meiner Mutter die Schenkung zurückfordern, obwohl sie vor über 10 Jahren erfolgte?