Urlaub nach Übernahme aus der Ausbildungszeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Guten Tag, Ich habe zwei Fragen an Sie: 1. Ich habe am 17. Juli meine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton beendet (Tag der Ergebnisbekanntgabe) und werde von meiner Firma für 3 Monate übernommen.