Erbrecht - Versorgungsabsicherung im Erlebensfall des jeweiligen Partners
vom 6.11.2011
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Ehe verheiratet Sie:Kinderlos, Mutter noch lebend, 1 Bruder mit Kindern Vermögen: 1 Haus + etwas Barvermögen halbtagsberufstätig Er:2 Kinder aus 1. ... Man lebt in der Zugewinngemeinschaft (( modifizierter Ehevertrag vorhanden ( bei Scheidung Gütertrennung, sonst Zugewinngemeinschaft )) Frage: Man möchte sich gegenseitig so absichern, dass der Ehegatte im Falle des Ablebens der Ehefrau das Haus erbt und die Ehefrau im Erlebensfall des Ehegatten eins Summe X erhält, um den finanziellen Unterhalt zu gewährleisten ohne dass die jeweils anderen Erben dagegen etwas unternehmen können.