Schadenersatz vom RA
vom 17.11.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Verglichen wurden 3 T€ nachdem der Richter die Klage ernsthaft abweisen wollte. 3 T € hatte der Gutachter bereits angeboten Daher richterlicher Hinweis auf die 3 T€. ... Nach der Verhandlung fragte mein RA den Richter im Besein von Anwesenden, was er denn für Fehler gemacht hätte, warum dieser die Klage abgewiesen hätte. Der Richter meinte, ....das gesamte Gutachten hätte angefochten werden müssen und es wäre für den Prozess um das Gutachten unerheblich, welcher Kaufpreisnachlass hier 5 T € erzielt wurde. u.a.