Zum 31.10.2004 habe ich gestern offiziell meine Kündiging aus betriebsbedingten Gründen erhalten.Obwohl in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen festgeschrieben ist, bin ich unsicher, ob meiner langen Betriebszugehörigkeit nicht eine 4monatige Kündigungsfrist zwingend vorgeschrieben ist. ... Droht mir eine Sperre bezüglich des Überbrückungsgeldes, falls die Kündigungsfrist nicht ordnungsgemäß eingehalten wird? Eine längere Kündigungsfrist kann ich beim Arbeitgeber freiwillig nicht erwirken, nur über Kündigungschutzklage, was ich aber vermeiden möchte, da ich ja weiter als freier unabhängiger Handelsvertreter (keine Scheinselbstständigkeit!)