muss ich die Anwaltsgebühren des Klägers bei einer außergerichtlichen Einigung trage
vom 15.2.2010
36 €
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Meine Frage ist nun, muss ich die Gerichtskosten zu 100% tragen und die Rechtsanwaltsgebühren der Klägerin tragen, oder gibt es diesbezüglich eine klare Rechtssprechung die für mich als kooperativer Beklagter die Kosten senkt - da es für mein Rechtsgefühl nie zu einem Gerichtstermin hätte kommen müssen?