Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und bin alleine als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ich möchte nun meinen Ehemann auch im Grundbuch eintragen lassen, damit er Rechte in der WEG erhält.
Dazu ergeben sich natürlich Fragen bezüglich der Kosten. Die Wohnung hat im vorletzten Jahr 118.000 EUR gekostet. Ein großer Teil ist aber finanziert, mir gehört also noch nicht wirklich viel.
Kann mein Mann mit einem Anteil kleiner 50% Eigentümer werden? Wäre hier ggfls. 25% denkbar?
Welche Basis wird für die Berechnung der Gebühren wie notarielle Beurkundung, die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer angewendet? Nimmt man den damaligen Kaufpreis?
Welche Kosten kommen noch dazu, an die ich jetzt nicht gedacht habe?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihr Ehemann kann mit jedem Anteil Miteigentümer werden, also alles zwischen 0,01 und 99,99 Prozent. Rein WEG-rechtlich ist er stets mit Ihnen zusammen Eigentümer, d.h. Sie und Ihr Ehemann können "nur" gemeinsam die Rechte des Wohnungseigentümers ausüben.
Basis für die Berechnung der Gebühren und der Steuer ist der Wert des Anteils, also z.B. 50 % von 118.000.
Die Teil-Übertragung löst nur die von Ihnen genannten Kosten aus.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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