Verjährung Urkundenfälschung
vom 26.4.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Ich hatte 2000 eine Physiotherpie Praxis.2001 eröffnete ich eine zweite Praxis.Um meine zweite Praxis eröffnen zu können brauchte ich einen sog. fachlichen Leiter.Ich hab nun einfach die Personalien einer mir bekannten Physiotherapeutin bei den Krankenkassen angegeben und dann Ihre Unterschrift auf den Zulassungspapieren gefälscht.Meine Zulassung für die zweite Praxis habe ich dann auch erhalten. 2003 wurden beide Praxen geschlossen,ich bin umgezogen und hab mich in einem anderen Ort wieder selbstständig gemacht. Wann ist mein Fehlverhalten verjährt? Ab wann läuft die Verjährungsfrist,ab der Unterschriftenfälschung oder ab Schließung der Praxen?