Renovieren JA oder NEIN?
| 08.09.2015 13:59
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
In unserem Mietvertrag findet sich folgende Standard-Klausel:
Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Der Verpflichtete (das sind wir als Mieter) hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
Regelmäßig werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
Da wir in Kürze ausziehen stellt sich folgende Frage:
Müssen wir renovieren oder können wir einfach alles besenrein übergeben und fertig?
Bewertung des Fragestellers
08.09.2015 | 14:43
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