Formulierung Mietdauer bei einem Zeitmietvertrag
Hallo, meine Frau und ich (Vermieter) möchten für unsere Eigentumswohnung einen Wohnraum-Mietvertrag mit folgender Formulierung für die Mietdauer (Zeitmietvertrag) mit einer Einzelperson als Mieterin abschließen: "§ 6 Mietdauer (1)Das Mietverhältnis wird für folgenden Zeitraum geschlossen: 1.2.2009 bis 1.2.2014. (2)Die zeitliche Befristung des Vertrages beruht auf folgendem Grund: Selbstnutzung der Mieträume nach Zeitablauf durch die Vermieter. ... Den vorhandenen arbeits- und pflegeintensiven Garten werden sie nicht mehr bewirtschaften wollen.