Ich habe mich als Narkoseärztin an einem Krankenhaus beworben. Vom Chefarzt meiner Wunschstelle habe ich bereits eine mündliche Zusage erhalten, jedoch ohne Zeugen.
Nun habe ich von der Personalabteilung einen Bewerbungs-Fragebogen erhalten. Neben den allgemeinen Fragen nach Personalien und Lebenslauf werden auch folgende Fragen gestellt:
- Schwerbehinderung
- Erkrankungen, die die vorgesehene Tätigkeit erschweren oder ausschließen
- Leiden Sie unter chronischen Erkrankungen und welche
Ich habe einen Diabetes Typ 1 (Autoimmunerkrankung, nicht zu verwechseln mit dem bekannten Alterszucker). Inwiefern diese chronische Erkrankung die vorgesehene Tätigkeit erschwert (ausschließen ganz sicher nicht) oder gar das ganze Leben erschwert ist sicherlich Auslegungssache. Der Betriebsarzt meines bisherigen Arbeitgebers einer anderen Fachrichtung (Innere Medizin) hatte jedenfalls keine Bedenken mich voll einzusetzen.
Bevor der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist möchte ich eigentlich der Personalabteilung des neuen Arbeitgebers nicht auf die Nase binden, dass ich chronisch krank bin. Zumal es bei meiner Erkrankung noch viele Vorurteile bezüglich der Einsetzbarkeit gibt.
Kann ich diese Fragen verneinen oder kann der Arbeitgeber den Vertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten? Ein nicht beantworten dieser Fragen hätte doch für den Arbeitgeber die gleiche Bedeutung wie ein Ja.
Wie soll ich mich verhalten?
Die Frage, ob Sie als Bewerberin schwerbehindert sind, ist unzulässig. Zulässig ist dagegen im vorliegenden Fall meiner Auffassung nach die Frage nach Erkrankungen, da sie einen direkten Bezug zu der ausgeschriebenen Tätigkeit hat. Das ergibt sich daraus, da dadurch die generelle Arbeits- und Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers betroffen sein kann.
Wenn Sie aber angeben, an Diabetes Typ 1 erkrankt zu sein, dürfte das Rückschlüsse auf eine etwaige Schwerbehinderung ermöglichen. Ich gehe davon aus, daß in Ihrem Fall eine Schwerbehinderung von 50 % besteht.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich, die Fragen Wahrheitsgemäß zu beantworten.
2.
Beantworten Sie gerechtfertigte Fragen unzutreffend, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten.